Magdeburg | 23.11.2011 von Christiane Darr

Entwurf zum Rettungsdienstgesetz übergeben

Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen beim Innenminister

Übergabe des Entwurfes im Innenministerium
v.l.n.r. Herr Andreas Weigel, JUH, Frau Dr. Gabriele Gumprecht, ASB, Innenminister Holger Stahlknecht, Staatssekretär Dr. Ulf Gundlach, Herr Holger Friedrich, DLRG, Herr Erhard Ewest, DRK, Herr Mario Großmann, MHD


Im Rahmen eines einstündigen Informationsgespäches im Innenmimisterium des Landes-Sachsen-Anhalt, übergaben Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, am 23.11.2011, ihren Entwurf zum Rettungsdienstgesetz an den Innenminister, Herrn Holger Stahlknecht.

In der Vergangenheit hatte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, bestehend aus Deutschem Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund, Deutscher Lebensrettungs-Gesellschaft und Johanniter Unfallhilfe, im Rahmen eines Arbeitsprojektes, mit der zukünftigen Gestaltung des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt auseinandergesetzt.

Neben fachlichen Inhalten und logistischen Rahmenbedingungen, standen auch die gesetzlichen Grundlagen zur rettungsdienstlichen Versorgung im Fokus des Projektes.

Am Ende der über 12-monatigen Arbeit steht nunmehr ein vollständiger Gesetzentwurf, den die Hilfsorganisationen gemeinschaftlich in den politischen Prozeß der Neuegestaltung des Rettunsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt einbringen möchten.

Minister Stahknecht würdigte in dem einstündigen Gespräch das Engagement und versicherte, dass der eingebrachte Entwurf, im Prozeß der gesetzlichen Neugestaltung, bestimmt Beachtung finden werde.

Stefan Hess

 

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