Magdeburg | 23.11.2011 von Christiane Darr
Entwurf zum Rettungsdienstgesetz übergeben
Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen beim Innenminister
Im Rahmen eines
einstündigen Informationsgespäches im Innenmimisterium des
Landes-Sachsen-Anhalt, übergaben Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der
Hilfsorganisationen, am 23.11.2011, ihren Entwurf zum Rettungsdienstgesetz an
den Innenminister, Herrn Holger Stahlknecht.
In der Vergangenheit hatte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, bestehend aus Deutschem Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund, Deutscher Lebensrettungs-Gesellschaft und Johanniter Unfallhilfe, im Rahmen eines Arbeitsprojektes, mit der zukünftigen Gestaltung des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt auseinandergesetzt.
Neben fachlichen Inhalten und logistischen Rahmenbedingungen, standen auch die gesetzlichen Grundlagen zur rettungsdienstlichen Versorgung im Fokus des Projektes.
Am Ende der über 12-monatigen Arbeit steht nunmehr ein vollständiger Gesetzentwurf, den die Hilfsorganisationen gemeinschaftlich in den politischen Prozeß der Neuegestaltung des Rettunsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt einbringen möchten.
Minister
Stahknecht würdigte in dem einstündigen Gespräch das Engagement und
versicherte, dass der eingebrachte Entwurf, im Prozeß der gesetzlichen
Neugestaltung, bestimmt Beachtung finden werde.
Stefan Hess
